Bürgerliches Recht: Band III Schuldrecht Besonderer Teil by Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas

By Univ.-Prof. Dr. Peter Apathy, Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler (auth.)

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Das Rücktrittsrecht gegenüber dem Verkäufer besteht allerdings dann nicht, wenn die wirtschaftliche Einheit von Kauf und Kreditvertrag nur daher rührt, dass im Kreditvertrag die spezifische gekaufte Ware (oder die spezifische Dienstleistung) angegeben ist. Denn in diesem Fall ist der Verkäufer bzw Erbringer der Dienstleistung in die Drittfinanzierung gar nicht involviert. 1/46 Schließlich kann der Verbraucher Einwendungen aus dem Kauf auch gegen den Finanzierer geltend machen; zB die Nicht- oder Schlechterfüllung des Kaufvertrags (SZ 61/166), laesio enormis, Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, Dissens, Willensmängel, Nichteintritt einer Bedingung69.

5 JBl 1987, 662: Lieferung und Montage einer gebrauchten Tanzfläche. 6 Frotz in Aicher/Korinek, Rechtsfragen des nationalen und internationalen Industrieanlagenbaus (1991) 153. 30 P. Apathy Vertragspflichten §3 dann Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus Vertrag nur gegenüber dem Generalunternehmer7. Der Schädiger haftet nach Deliktsrecht, wenn er fremde Rechtsgüter schuldhaft verletzt hat; der Subunternehmer haftet dem Besteller unter den Voraussetzungen des § 1315 (unten Rz 13/40 ff), idR jedoch nicht aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (unten Rz 13/30).

82 Vgl ferner § 7Abs 6 BTVG. P. Apathy 23 §1 Tausch- und Kaufvertrag Versicherung (§ 8 BTVG: schuldrechtliche Sicherung), ferner grundbücherlich in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan (§§ 9 f BTVG) oder pfandrechtlich (§ 11 BTVG) erfolgen. Während die schuld- und pfandrechtliche Sicherung die Rückforderungsansprüche des Erwerbers betreffen, wird durch die grundbücherliche Sicherstellung der Rechtserwerb auf der zu bebauenden Liegenschaft gesichert. Bei grundbücherlicher oder pfandrechtlicher Sicherung ist ein Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder einzuschalten, der den Erwerber zu belehren und die Erfüllung der Sicherungspflicht zu überwachen hat.

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